ALPHA-LERNHILFE
Bettina Rüdinger
Stand: 01.01.2021
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des umseitigen Vertrages:
1. Vertragsabschluss und Zahlweise
Es wird ein Vertrag über Nachhilfe/Förderunterricht abgeschlossen. Beginn der Vertragslaufzeit ist der 1. oder 15. Kalendertag eines Monats. Das Unterrichtsentgelt wird jeweils am 15. Tag des Monats für den laufenden Monat vom Konto des Vertragspartners im Lastschriftverfahren oder über Abbuchungsauftrag abgebucht. Das Entgelt für die Anmeldegebühr bzw. Eingangstest wird zusammen mit dem ersten Monatsentgelt fällig. Die Unterschrift des Vertragspartners unter die umseitig abgedruckte Einzugsermächtigung bzw. den Abbuchungsauftrag gilt auch in Vollmacht und im Namen des Lebens/Ehepartners. Wenn aus Gründen, die ALPHA-LERNHILFE nicht zu vertreten hat, per Lastschrift(en) eingezogene Entgelte durch die jeweilige Bank wieder rückgebucht werden, trägt die dafür fälligen Gebühren der Vertragspartner. Er sorgt in diesem Fall für die unverzügliche Begleichung des fälligen Betrages zzgl. entstandene Zusatzkosten durch Direktüberweisung auf das Konto der ALPHA-LERNHILFE.
2. Kostenübernahme durch Behörden
Bei Beantragung der Kostenübernahme durch zuständige Behörden gilt Folgendes:
Bis zur Überweisung des Unterrichtsentgeltes durch die Behörde an die ALPHA-LERNHILFE zahlt der Vertragspartner das Unterrichtsentgelt. Sollte dem Vertragspartner bereits Unterrichtsentgelt abgebucht bzw. durch ihn überwiesen worden sein, wird unverzüglich nach Eingang des Geldes auf dem Konto der ALPHA-LERNHILFE das bis dahin verauslagte Unterrichtsentgelt an den Vertragspartner zurückgezahlt. Wird die Kostenübernahme für einen kürzeren Zeitraum als die Mindestvertragslaufzeit durch die Behörde bewilligt, tritt für den Vertragspartner die Zahlungspflicht nach Ablauf des Be-willigungszeitraumes entsprechend der vertraglichen Vereinbarung wieder ein .Die Ergänzung der AGB wurde erhalten.
3. Gruppenunterricht
Nachhilfe/Förderunterricht findet regelmäßig in kleinen Lerngruppen statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten. Ist aus organisatorischer Sicht kein Unterricht in einer Gruppe von mindestens 2 Schülern möglich, so werden stattdessen 45 Minuten Unterricht für 1 Schüler gewährt.
4. Fehlstunden
Eine Minderung des Unterrichtsentgelts kann nicht erfolgen, wenn das Kind dem Unterricht fernbleibt. Bei nicht rechtzeitiger Absage im Verhinderungsfall (mind. am Vortag des Unterrichtstages) behält sich ALPHA-LERNHILFE vor, entstehende Mehrkosten durch anfallende Lehrerhonorare dem Vertragspartner zu berechnen. Für Krankheit oder andere begründete Fälle wie Praktikum oder Klassenfahrt werden Ersatzstunden (Gutscheine) angeboten, wenn eine schriftliche Entschuldigung des Vertragspartners vorliegt. Die Gutscheine können die Schüler in jedem Fach, das aktuell in den Dresdener Einrichtungen der ALPHA–LERNHILFE erteilt wird, im Vertragszeitraum einlösen. Im Ausnahmefall können Gutscheinstunden in vorheriger Abstimmung mit der Leitung der ALPHA-LERNHILFE nach dem Vertragszeitraum genommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verrechnung mit noch fälligen Unterrichtsentgelten. Muss ein Kind über einen längeren Zeitraum dem Unterricht (z.B. wegen Kur oder Krankenhausaufenthalt) fernbleiben, so kann ein Ruhezeitraum durch die Eltern beantragt werden. Die Mindestlaufzeit verlängert sich dementsprechend. Nach Zustimmung der ALPHA-LERNHILFE besteht für diese Ruhezeit keine Zahlungsverpflichtung. Danach gelten weiterhin die Kündigungsfristen gemäß AGB Punkt 6.
5. Ferien
Im Zeitraum der Ferien an öffentlichen Schulen findet in der ALPHA-LERNHILFE kein regulärer Unterricht statt. Es können Ferientermine vereinbart werden, die gesondert abgerechnet werden. In den Sommerferien kann ein Intensivkurs vor Schuljahresbeginn angeboten werden. Der Intensivkurs wird möglichst am Stammsitz des Schülers durchgeführt, kann aber in Ausnahmefällen auch an einem anderen Standort der ALPHA-LERNHILFE in Dresden stattfinden. Nimmt ein Kind nicht an der angebotenen Intensivwoche teil, so wird ein Beitrag in Höhe von 50% des Unterrichtsentgeltes für den Hauptferienmonat der Sommerferien fällig. Das gilt auch für den Fall, dass von Seiten der ALPHA-LERNHILFE kein Intensivkurs angeboten werden kann
6. Kündigungen
Der Vertrag mit der ALPHA-LERNHILFE läuft unbefristet. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Wenn der Vertrag zum 15. eines Monats geschlossen wurde, verlängert sich die Mindestlaufzeit entsprechend um einen halben Monat. Die Kündigung muss schriftlich durch den Vertragspartner erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Kalendermonatsende, d. h. im vorausgehenden Monat ist zu kündigen (Eingang in der ALPHA-LERNHILFE), wenn die Leistungen zum Ende des Folgemonats beendet werden sollen. Die ALPHA-LERNHILFE ist berechtigt, eine Kündigung des Vertrages vorzeitig auszusprechen, wenn der/die Schüler/Schülerin das Lernen in der Gruppe wiederholt erheblich stört. Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit durch die ALPHA-LERNHILFE aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
7. Preisliste/Entgelte
Es gilt die jeweils aktuelle, öffentlich ausliegende Preisliste.
8. Lehrkräfte
Die ALPHA-LERNHILFE setzt nur kompetente Lehrkräfte ein, die schriftlich erklärt haben, dass sie keine Verbindung zu fundamentalistischen Organisationen haben oder hatten und auch nicht deren Anliegen vertreten.
9. Datenschutz
Mit seiner Vertragsunterschrift erklärt der Vertragspartner sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Vertragspartners sowie des Schülers gemäß der Datenschutzerklärung gespeichert und verarbeitet werden. Ausführliche Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie auf www.alpha-lernhilfe.de/datenschutz sowie auf den Aushängen an unseren Standorten.
10. Änderungen
Es gelten nur die im umseitigen Vertrag vereinbarten Bestimmungen. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtsicherheit schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterzeichnet werden.